german flag

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Jess Meubeldesign B.V.

 

Artikel 1 Allgemeines

Definitionen:

 

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen: die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Gegenpartei: Die Partei, die Jess Meubeldesign mit der Herstellung und Lieferung von Produkten beauftragt, bzw. Jess Meubeldesign anderweitig beauftragt.
  • Jess Meubeldesign: die am Ketelmeer 12 in Oss ansässige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kamer van Koophandel (KvK): 17118407).
  • Vereinbarung: die Vereinbarung zur Entwicklung, Herstellung, Produktion und Lieferung von Möbeln.
  • Schriftlich: per Brief, E-Mail, Fax oder mit jedem anderen Kommunikationsmittel, das nach dem derzeitigen Stand der Technik in der Gesellschaft als gleichwertig angesehen werden kann.

 

Artikel 2 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Gegenpartei und Jess Meubeldesign. Änderungen dieser Bedingungen gelten nur, wenn sie von beiden Parteien ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
  2. Die Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle Vereinbarungen mit Jess Meubeldesign, für deren Ausführung die Leistungen von Dritten eingeholt werden müssen.
  3. Die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstiger Bedingungen der Gegenpartei wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
  4. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sind, oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt und sind in vollem Maße anwendbar.
  5. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie von Jess Meubeldesign und der Gegenpartei vorher schriftlich vereinbart worden sind.
  6. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert oder ergänzt werden. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für bereits abgeschlossene Verträge unter Einhaltung einer Frist von einem Monat nach schriftlicher Ankündigung einer Änderung.
  7. Falls Jess Meubeldesign ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits bei einem vorherigen Geschäft mit der Gegenpartei für anwendbar erklärt hat, darf davon ausgegangen werden, dass die Gegenpartei mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut ist. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten dann weiterhin für die zukünftigen Aufträge der Gegenpartei.

 

 

Artikel 3 Angebote (Offerten)

  1. Alle Angebote, (Offerten) und Preislisten sind unverbindlich, sofern im Angebot keine Frist für die Annahme aufgeführt worden ist. Enthält ein Angebot ein unverbindliches Angebot und wird dieses angenommen, hat Jess Meubeldesign das Recht, dieses Angebot innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Erhalt der Annahme ausdrücklich zu widerrufen.
  2. Angebote, (Offerten) gelten nicht zwangsläufig für zukünftige Bestellungen.
  3. Jess Meubeldesign ist nicht an ihre Angebote, (Offerten) gebunden, wenn die Gegenpartei nach redlichem Ermessen davon ausgehen darf, dass die Angebote, (Offerten), oder ein Teilbereich davon, einem offensichtlichen Irrtum unterlegen ist, oder Schreibfehler enthalten.
  4. Die in einem Angebot, (Offerte) angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer sowie sonstige staatliche Abgaben, sowie alle im Rahmen der Vereinbarung eventuell anfallenden Kosten, einschließlich Reise- und Unterkunftskosten, Versand- und Verwaltungs-kosten, sofern nicht anders angegeben.
  5. Eine zusammengesetzte Offerte verpflichtet Jess Meubeldesign nicht dazu, einen Teil des Auftrags für einen entsprechenden Teil des notierten Preises durchzuführen. Angebote (Offerten), gelten nicht zwangsläufig auch für zukünftige Aufträge.
  6. Aufträge, die durch Vertreter, Agenten und sonstige Vermittler von Jess Meubeldesign angenommen werden, werden durchgeführt, sofern sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich oder telefonisch abgelehnt worden sind.
  7. Wenn Jess Meubeldesign eine Abbildung, ein Muster oder Modell zur Verfügung stellt, oder zeigt, soll dies nur als ein Hinweis gesehen werden, ohne dass der Gegenstand dem Gezeigten auch entsprechen muss. Anders verhält es sich, wenn ausdrücklich vereinbart wird, dass der Gegenstand hiermit übereinstimmt.

 

 

Artikel 4 Vereinbarung

  1. Die Vereinbarung zwischen Jess Meubeldesign und der Gegenpartei kommt durch eine schriftliche Bestätigung des Vertragsinhalts durch Jess Meubeldesign an die Gegenpartei und die Unterzeichnung durch die Gegenpartei zustande.
  2. Sollte die Gegenpartei die Vereinbarung (noch) nicht unterzeichnet haben, gilt der Vertrag auch dann als abgeschlossen, wenn aus dem Verhalten der Gegenpartei und/oder seitens Jess Meubeldesign geschlossen werden kann, dass die Vereinbarung de facto auch durchgeführt wird.
  3. Die Lieferzeit, der Preis und weitere Bedingungen der Bestellung werden im Angebot vereinbart (und festgelegt).
  4. Weicht die Annahme (sei es im Ganzen, oder in geringfügigen Punkten) von dem in der Offerte enthaltenen Angebot ab, ist Jess Meubeldesign nicht daran gebunden. Die Vereinbarung kommt aufgrund der abweichenden Annahme nicht zustande, sofern Jess Meubeldesign nicht anders mit der Gegenpartei vereinbart hat.
  5. Änderungen einer einmal getroffenen Vereinbarung sind nur wirksam, wenn diese schriftlich vereinbart, bzw. von Jess Meubeldesign ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
  6. Sollten nach Abschluss der Vereinbarung, jedoch vor dem Zeitpunkt des tatsächlichen Lieferdatums, die Rohstoffpreise, die Mehrwertsteuer (oder irgendeine nationale oder europäische Steuer), die Einfuhrsteuer, die Einfuhrabgaben oder sonstige Abgaben, die Löhne oder die Frachtkosten steigen, oder der Kaufpreis in Euro von Jess Meubeldesign infolge einer Änderung der Wechselkurse ebenfalls steigen, ist die Gegenpartei verpflichtet, Jess Meubeldesign zusätzlich zum vereinbarten Preis auch die vorgenannten Erhöhungen, bzw. den Änderungsbetrag zu zahlen, die mit der anfallenden Erhöhung einhergehen.

 

Artikel 5 Bereitstellung von Informationen

  1. Die Gegenpartei wird alle Informationen und Dokumente, die Jess Meubeldesign für die korrekte Ausführung des Auftrags für notwendig erachtet, oder was die Gegenpartei redlicherweise wissen sollte, für die korrekte Durchführung der Vereinbarung in der gewünschten Form und auf die gewünschte Art und Weise, rechtzeitig zur Verfügung stellen.
  2. Die Gegenpartei garantiert die Richtigkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit der an Jess Meubeldesign zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen, auch wenn diese von Dritten stammen sollten, sofern mit der Art des Auftrags keine anderen Anforderungen einher gehen.
  3. Falls die Gegenpartei dies beantragt, werden die zur Verfügung gestellten Unterlagen an die Gegenpartei zurückgegeben.
  4. Wenn die für die Ausführung der Vereinbarung erforderlichen Informationen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß Jess Meubeldesign zur Verfügung gestellt werden, ist Jess Meubeldesign berechtigt, die Ausführung der Vereinbarung auszusetzen und/oder der Gegenpartei die durch die Verzögerung entstandenen Mehrkosten zu den üblichen Gebühren in Rechnung zu bringen.

 

Artikel 6 Lieferung

  1. Sofern eine Lieferzeit angegeben wird, handelt es sich um ein ungefähres Lieferdatum.
  2. Wenn für die Lieferung bestimmter Güter ein konkretes Lieferdatum vereinbart oder angegeben wurde, ist dies jedoch niemals ein verbindliches Lieferdatum. Wird ein Datum überschritten, muss die Gegenpartei Jess Meubeldesign schriftlich für säumig erklären. Jess Meubeldesign muss ein angemessener Zeitraum angeboten werden, um die Vereinbarung noch erfüllen zu können. Verweigert die Gegenpartei die Annahme der Ware, können die daraus entstehenden Kosten der Gegenpartei in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus ist Jess Meubeldesign in diesem Fall ebenfalls berechtigt, die Vereinbarung aufzulösen, unbeschadet des Rechts der Gegenpartei auf Entschädigung. Wird ein (ungefähres) Lieferdatum überschritten, hat die Gegenpartei keinen Anspruch auf Entschädigung. Der Verkäufer hat in diesem Fall nicht das Recht, die Vereinbarung aufzulösen.
  3. Die Lieferung erfolgt durch Lieferung von Waren an den genannten Empfänger, bzw. an den vereinbarten Ort.

Der Transport/Versand von Waren durch Jess Meubeldesign erfolgt „ex works“ (ab Werk Jess Meubeldesign), gemäß den neuesten „Incoterms“, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.

  1. Das Verlust- und Schadenrisiko der Waren geht zum Zeitpunkt der Lieferung gemäß den geltenden „Incoterms“ von einer Partei auf die andere über. Die Gegenpartei ist daher für alle Kosten und Risiken verantwortlich, die mit dem Transport der Artikel vom Standort von Jess Meubeldesign zum gewünschten Zielort einhergehen.
  2. Jess Meubeldesign ist berechtigt, die Vereinbarung in Teilabschnitten durchzuführen und/oder die anteilig gelieferten Waren separat in Rechnung zu stellen.
  3. Wenn die Vereinbarung in Teilabschnitten durchgeführt und/oder geliefert wird, ist Jess Meubeldesign berechtigt, die Ausführung der Teile, die zu einer nachfolgenden Phase gehören, aufzuschieben, bis die Gegenpartei die Ergebnisse der vorhergehenden Phase schriftlich genehmigt und/oder bezahlt hat.
  4. Wenn Jess Meubeldesign für die Ausführung des Vereinbarung Informationen von der Gegenpartei benötigt, beginnt die Frist für die Fertigstellung oder Lieferung, sobald die Gegenpartei Jess Meubeldesign vollständig und korrekt informiert hat.

 

 

Artikel 7 Änderungen des Abkommens

  1. Sollte sich während der Ausführung des Abkommens herausstellen, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung notwendig ist, die durchzuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien die Vereinbarung rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend ändern.
  2. Wenn die Parteien vereinbaren, dass die Vereinbarung geändert oder ergänzt werden muss, und sich herausstellt, dass dies den Zeitpunkt der Lieferung beeinflussen wird, wird Jess Meubeldesign die Gegenpartei diesbezüglich schnellstens informieren.
  3. Falls die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung finanzielle und/oder qualitative Folgen haben wird, wird Jess Meubeldesign die Gegenpartei im Voraus informieren.
  4. Wenn eine feste Honorargebühr vereinbart wurde, wird Jess Meubeldesign die Gegenpartei rechtzeitig darüber in Kenntnis setzen, inwieweit die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung eine Überschreitung der Honorargebühren zufolge hat.

 

Artikel 8 Aussetzung

  1. Jess Meubeldesign ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen oder die Vereinbarung gegebenenfalls aufzulösen, wenn:
  2. Die Gegenpartei ihren Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht oder nicht vollständig nachkommt;
  3. Die Gegenpartei für insolvent erklärt wird, sie einen vorläufigen oder nicht vorläufigen Zahlungsaufschub erhalten hat, Gegenstand einer ähnlichen Regelung geworden ist, oder anderweitig die freie Verwaltung, bzw. freie Verfügung über ihr Vermögen ganz oder teilweise verloren hat, unabhängig davon, ob diese Situation unwiderruflich ist, oder nicht;
  4. Die Gegenpartei aufgehört hat zu existieren, bzw. aufgelöst worden ist.
  5. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung behält Jess Meubeldesign das Recht auf die Bezahlung der Rechnungen und Unkosten für die bis dahin gelieferten Produkte vor.

 

Artikel 9 Zahlung

  1. Die Zahlung durch die Gegenpartei muss innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug, Skonto oder Verrechnung erfolgen. Die Zahlung muss in Euro durch Überweisung auf ein von Jess Meubeldesign zu benennendes Bankkonto erfolgen.
  2. Jess Meubeldesign ist berechtigt, die Vereinbarung in verschiedenen Phasen durchzuführen und den bereits durchgeführten Teilbereich separat in Rechnung zu stellen.
  3. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten, die Jess Meubeldesign infolge der Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung seitens der Gegenpartei entstehen, gehen zu Lasten der Gegenpartei. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage dessen berechnet, was in der niederländischen Inkassopraxis üblich ist, derzeit laut der Berechnungsmethode nach dem Erlass über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten (Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten).
  4. Bei Überschreitung des Zahlungsziels schuldet die Gegenpartei dem Lieferanten Zinsen in Höhe von 1% des Rechnungsbetrags für jeden Monat oder Teil eines Monats, um den das Fälligkeitsdatum überschritten wird, und zwar bis zu einem Maximum von 12% pro Jahr.
  5. Beantragt die Gegenpartei einen Zahlungsaufschub, wird sie für insolvent erklärt, oder entschließt sie sich zur Liquidation, hat Jess Meubeldesign das Recht, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu beenden und die gelieferten, nicht bezahlten Produkte zurückzunehmen, unbeschadet des Rechts auf Entschädigung. In diesem Fall ist die Gegenpartei verpflichtet, Zugang zu den Orten zu gewähren, an denen die Produkte sich befinden.

 

Artikel 10 Vorauszahlung der Sicherheitsleistung

Jess Meubeldesign ist jederzeit berechtigt, eine Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen, bevor sie mit der Leistung, bzw. Fortsetzung der Leistung fortfahren kann. Wenn die Gegenpartei nicht die geforderte Anzahlung erfüllt, oder keine Sicherheitsleistung zur Verfügung stellt, erlischt die Verpflichtung seitens Jess Meubeldesign aus der Vereinbarung, unbeschadet eines berechtigten Anspruchs seitens Jess Meubeldesign auf Entschädigung für Schaden, Kosten und Zinsen durch die Gegenpartei.

 

Artikel 11 Datenschutz

  1. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung über den Schutz personenbezogener Daten zu verfahren. Die Parteien werden in Übereinstimmung mit der Datenschutzpolitik der Datenschutzbehörde, DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) handeln, um festzustellen, ob eine Datenschutzverletzung vorliegt.
  2. Falls eine für die Datenverarbeitung verantwortliche Person von einer Datenverletzung Kenntnis erlangt hat, ist diese Person gehalten dies unverzüglich, möglichst innerhalb von 72 Stunden, an die Datenschutzbehörde zu melden.
  3. Die Parteien werden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um personenbezogene Daten vor Verlust oder jeglicher Form der unrechtmäßigen Verarbeitung zu schützen.
  4. Die Gegenpartei ist berechtigt, in Absprache mit Jess Meubeldesign die Einhaltung des Datenschutzes während der Laufzeit der Vereinbarung von einem unabhängigen Experten überprüfen zu lassen. Die Gegenpartei trägt alle Kosten, die mit dieser Überprüfung einhergehen.
  5. Jess Meubeldesign kann Dritte (Sub-Unternehmer) mit der Durchführung bestimmter Arbeiten beauftragen, wenn diese Dritten beispielsweise über Spezialwissen oder Ressourcen verfügen, über die Jess Meubeldesign nicht verfügt. Wenn der Einsatz von Dritten dazu führt, dass diese ebenfalls die personenbezogenen Daten von Jess Meubeldesign verarbeiten, wird diese mit den Sub-Unternehmern (schriftliche) Vereinbarungen über die Sicherheit und Nutzung der personenbezogenen Daten treffen. Durch den Abschluss einer Vereinbarung mit Jess Meubeldesign stimmt die Gegenpartei der Beteiligung Dritter zu.
  6. Jess Meubeldesign haftet nicht für Bußgelder oder Forderungen, wenn die Gegenpartei ihren Verpflichtungen gemäß den Gesetzen und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nicht nachkommt.

 

Artikel 12 Geistiges Eigentum

  1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist Jess Meubeldesign die Inhaberin aller geistigen Eigentumsrechte an den von ihr für die Gegenpartei entwickelten Werken. Die Vereinbarung stellt daher keine Übertragung oder Lizenz eines Eigentumsrechts dar, auf das Jess Meubeldesign einen Anspruch erheben kann.
  2. Falls ein Dritter behauptet, dass die Nutzung der Werke gegen die Rechte des geistigen Eigentums eines Dritten verstößt, wird die Gegenpartei Jess Meubeldesign unverzüglich davon in Kenntnis setzen.
  3. Der Gegenpartei ist es nicht gestattet, Produkte von Jess Meubeldesign nachzuahmen.

 

Artikel 13 Geheimhaltung

  1. Jede Partei verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen und Daten, die von der Gegenpartei stammen, oder sich auf diese Partei beziehen, gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln, sofern diese Informationen und Daten der vorgenannten Partei im Rahmen des Angebots oder des Auftrags bekannt geworden sind.
  2. Jess Meubeldesign hat das Recht, in Veröffentlichungen und Interviews etc. die Existenz der zwischen Jess Meubeldesign und der Gegenpartei geschlossenen Vereinbarungen zu veröffentlichen.

 

Artikel 14 Reklamationen

  1. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen (bzw. untersuchen zu lassen), sobald ihr die Ware zur Verfügung gestellt wird. Dabei hat die Gegenpartei zu prüfen, ob die gelieferten Güter der vereinbarten Qualität entspricht und die Anforderungen erfüllt, welche die Parteien diesbezüglich vereinbart haben. Alle sichtbaren Mängel müssen innerhalb von sieben Tagen nach der Lieferung schriftlich an Jess Meubeldesign gemeldet werden. Nicht sichtbare Mängel müssen Jess Meubeldesign unverzüglich, spätestens jedoch vierzehn Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Der Bericht sollte eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, so dass Jess Meubeldesign in der Lage ist, angemessen zu reagieren. Die Gegenpartei muss Jess Meubeldesign die Möglichkeit einräumen, eine Beschwerde zu prüfen (oder prüfen zu lassen).
  2. Beschwerden im Sinne des ersten Absatzes setzen die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht aus.
  3. Im Falle einer berechtigten Reklamation hat Jess Meubeldesign die Wahl zwischen der Anpassung des berechneten Honorars, der kostenlosen Ausbesserung oder Neuerstellung der abgelehnten Arbeit, oder der vollständigen, bzw. teilweisen Nichtausführung des Auftrags gegen eine pro Ratio Rückerstattung des bereits von der Gegenpartei gezahlten Honorars.
  4. Wird ein Mangel später als in diesem Artikel erwähnt, gemeldet, kann die Gegenpartei keinen Anspruch mehr auf Reparatur, Ersatz oder Entschädigung erheben.
  5. Wenn festgestellt wird, dass eine Beschwerde unbegründet ist, werden die Kosten, die Jess Meubeldesign durch diese Reklamation entstehen, einschließlich der Kosten für die angefallenen Untersuchungen, in vollem Umfang von der Gegenpartei getragen.
  6. Nach Ablauf der Garantiezeit werden alle Kosten für die Reparatur oder die Ersatzmaßnahmen, einschließlich der Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten, der Gegenpartei in Rechnung gestellt.

 

 

Artikel 15 Garantie

  1. Jess Meubeldesign gewährt eine Garantie für die von ihr gelieferten Produkte ab dem Tag der Rechnungsstellung an die Gegenpartei und den Erstbenutzer für Mängel, die Jess Meubeldesign zuzuschreiben sind und die beim normalen Gebrauch auftreten. Dies geschieht auf der Grundlage des nächstfolgenden Abschreibungszeitraums:

-Innerhalb von 1 Jahr nach Rechnungsdatum: Die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz, einschließlich der Fracht innerhalb der Niederlande, gehen vollständig zu Lasten von Jess Meubeldesign;
- Innerhalb von 2 Jahren nach Rechnungsdatum: Zwei Drittel der Kosten für die Reparatur oder den Ersatz, einschließlich der Fracht innerhalb der Niederlande, gehen zu Lasten von Jess Meubeldesign;
- Innerhalb von 3 Jahren nach Rechnungsdatum: Ein Drittel der Kosten für die Reparatur oder den Ersatz, einschließlich der Fracht innerhalb der Niederlande, gehen zu Lasten des Verkäufers von Jess Meubeldesign.

Die vorgenannten Fristen können um maximal vier Monate überschritten werden, falls die Lieferung der Ware nach dem Rechnungsdatum erfolgt ist. Jess Meubeldesign ist nicht dazu verpflichtet, das Produkt zu ersetzen, wenn sie das Produkt auch reparieren kann. Jess Meubeldesign kann diesbezüglich frei entscheiden.

  1. Jede Form der Garantie verfällt, wenn ein Mangel infolge unsachgemäßer Verwendung, falscher Lagerung oder Wartung durch die Gegenpartei und/oder Dritte entstanden ist, wenn die Gegenpartei oder Dritte ohne schriftliche Genehmigung seitens Jess Meubeldesign Änderungen an der Sache vorgenommen haben, oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen, oder wenn die Sachen auf eine andere als die vorgeschriebene Weise bearbeitet oder behandelt worden sind (einschließlich Umverpackung in andere Verpackungseinheiten als das Original). Auch kann die Gegenpartei keinen Anspruch auf Garantie erheben, wenn der Mangel durch Umstände entstanden ist oder auf Umstände zurückzuführen ist, auf die Jess Meubeldesign keinen Einfluss hat. Die Gegenpartei muss die Wartungsvorschriften von Jess Meubeldesign befolgen. Wenn die Gegenpartei dieser Anweisung zuwiderhandelt, erlischt jede Garantie unwiderruflich.
  2. Abweichungen in Struktur und/oder Farbe etc. können das Recht auf Entschädigung und/oder Garantie ausschließen oder einschränken. Dies ist der Fall, wenn die Abweichungen aus technischer Sicht akzeptabel sind laut den üblichen, geltenden Normen und gängiger Handelspraxis.

 

 

Artikel 16 Haftung

  1. Jess Meubeldesign wird ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen durchführen und dabei jegliche Sorgfalt walten lassen, die man von einem Berater erwarten darf.
  2. Sollte ein Fehler auftreten, da die Gegenpartei Jess Meubeldesign fehlerhafte, oder unvollständige Informationen zur Verfügung gestellt hat, haftet Jess Meubeldesign nicht für den dadurch entstandenen Schaden. Die Gegenpartei schützt Jess Meubeldesign vor Ansprüchen Dritter aufgrund von Schaden, die durch die Bereitstellung unrichtiger oder unvollständiger Informationen durch die Gegenpartei an Jess Meubeldesign verursacht worden sind, sofern die Gegenpartei nachweisen kann, dass der Schaden nicht auf schuldhafte Handlungen oder Unterlassungen ihrerseits zurückzuführen ist, sondern auf Vorsatz, oder grober Fahrlässigkeit seitens Jess Meubeldesign beruht.
  3. Jess Meubeldesign haftet ausschließlich für direkten Schaden. Sie haftet niemals für indirekten Schaden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Betriebsschaden, Produktionsausfall, Umsatz- und/oder Gewinnausfall, Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Objekts entstehen, Wertminderung von Produkten, entgangene Einsparungen und Schaden aufgrund von wirtschaftlicher Stagnation.
  4. Eine Haftung für direkten Schaden seitens Jess Meubeldesign aufgrund einer zurechenbaren Nichterfüllung einer Vereinbarung, entsteht nur dann, wenn die Gegenpartei Jess Meubeldesign unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich über ihr Versäumnis unter Angabe einer angemessenen Frist zur Behebung des Versäumnisses benachrichtigt und Jess Meubeldesign auch nach dieser Frist weiterhin ihre Verpflichtungen nicht erfüllt. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels beinhalten, so dass Jess Meubeldesign in der Lage ist, angemessen zu reagieren.
  5. Wenn die Gegenpartei nachweist, dass sie infolge eines Fehlers seitens Jess Meubeldesign einen Schaden erlitten hat, haftet Jess Meubeldesign jedoch nur für Schaden, die aus einem zurechenbaren Mangel resultieren, und zwar maximal bis zur Höhe des Rechnungsbetrags. Die Haftung von Jess Meubeldesign beschränkt sich nur auf den vom Versicherungsunternehmer von Jess Meubeldesign auszuzahlenden Betrag, erhöht um den Selbsthaftungsbetrag seitens Jess Meubeldesign.
  6. Falls Jess Meubeldesign gemeinsam mit einem oder weiteren Auftragnehmern einen Auftrag von der Gegenpartei erhalten hat, haftet jeder Auftragnehmer selbstschuldnerisch für den Mangel bei der von ihm ausgeführten (Teil-)Arbeit.

 

 

Artikel 17 Höhere Gewalt

  1. Jess Meubeldesign ist nicht zur Einhaltung irgendeiner Verpflichtung gegenüber der Gegenpartei verpflichtet, wenn sie durch einen nicht verschuldeten Umstand an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird und diese nicht aufgrund des Gesetzes, einer Rechtshandlung oder eines Allgemeinen Handelsusus zu ihren Lasten gehen.
  2. In Bezug auf Jess Meubeldesign bedeutet höhere Gewalt unter diesen Bedingungen jegliche Umstände, sowohl vorhersehbare als auch unvorhersehbare, in Folge dessen die Erfüllung der Vereinbarung durch die Gegenpartei redlicherweise nicht mehr erwartet werden kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, höhere Gewalt: Krieg, Sabotage, Aufstand, Aufruhr oder andere Unruhen, feindliche Handlungen eines Staates, Transportstörungen, Streiks, Unfälle, Brand, Explosion, Sturm und andere Naturkatastrophen, Mangel an Arbeitskräften, Treibstoffmangel, technische Mängel, Abwertung und Inflation sowie Behinderung staatlicher Maßnahmen wie plötzliche Erhöhungen von Einfuhrzöllen und Verbrauchssteuern und/oder Steuern und verzögerte oder verspätete Lieferung durch den Hersteller. Jess Meubeldesign ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung der Vereinbarung verhindert, eintritt, nachdem Jess Meubeldesign ihrer Verpflichtung hätte nachkommen müssen.
  3. Jess Meubeldesign kann ihre Verpflichtungen, die aus der Vereinbarung resultieren, während der Zeit der höheren Gewalt aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, hat jede Partei das Recht, die Vereinbarung aufzulösen, ohne dass sie dazu verpflichtet ist, der anderen Partei Schadenersatz zu leisten.
  4. Hat Jess Meubeldesign zum Zeitpunkt des Eintretens der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung bereits teilweise erfüllt, oder wird sie in der Lage sein, diese zu erfüllen, wobei der erfüllte, oder noch zu erfüllende Teil einen unabhängigen Wert darstellt, ist Jess Meubeldesign berechtigt, den erfüllten oder zu erfüllenden Teil separat in Rechnung zu stellen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als würde es sich hier um eine separate Vereinbarung handeln.

 

 

Artikel 18 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von Jess Meubeldesign im Rahmen der Vereinbarung gelieferten Artikel bleiben Eigentum von Jess Meubeldesign, bis alle Forderungen, die Jess Meubeldesign kraft des Auftrags an die Gegenpartei hat oder noch haben wird, vollständig bezahlt worden sind, einschließlich aller möglicherweise anfallenden Zinsen und Kosten.
  2. Kommt die Gegenpartei ihren Verpflichtungen gegenüber Jess Meubeldesign nicht ordnungsgemäß nach, oder hat Jess Meubeldesign berechtigten Grund zu der Befürchtung, dass die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist Jess Meubeldesign berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zurückzunehmen und alle Kosten, die Jess Meubeldesign zu diesem Zeitpunkt und in diesem Zusammenhang entstehen, gehen zu Lasten der Gegenpartei.
  3. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren pfänden wollen, bzw. Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist die Gegenpartei verpflichtet, Jess Meubeldesign diesbezüglich umgehend zu informieren.
  4. Für den Fall, dass Jess Meubeldesign ihre Eigentumsrechte, wie in diesem Artikel angegeben, ausüben möchte, wird die Gegenpartei Jess Meubeldesign und die von Jess Meubeldesign zu benennenden Dritte, im Voraus die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis erteilen, all jene Orte betreten zu dürfen, an denen sich das Eigentum von Jess Meubeldesign befindet, um die betreffenden Gegenstände zurückzunehmen.

 

 

Artikel 19 Ablauffrist

Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders festgelegt, werden Klagerechte und sonstige Befugnisse der Gegenpartei, an Jess Meubeldesign im Zusammenhang mit der Ausführung von Arbeiten durch Jess Meubeldesign auf jeden Fall spätestens ein Jahr nach dem Datum, an dem die Gegenpartei von der Existenz dieser Rechte und Befugnisse Kenntnis erlangt hat, oder redlicherweise hätte erlangen können, egal aus welchen Gründen, hinfällig.

 

Artikel 20 Strafklausel

  1. Wenn die Gegenpartei gegen Artikel 12, 13 und/oder 18 verstößt, schuldet die Gegenpartei Jess Meubeldesign eine sofort fällige Geldbuße von € 10.000,-- (in Worten: zehntausend Euro) plus

€ 1.000,-- je Verstoß und Tag, solange der Verstoß andauert.

 

Artikel 21 Übertragbarkeit

  1. Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, ihre Rechte und/oder Pflichten aus der mit Jess Meubeldesign geschlossenen Vereinbarung zu übertragen.
  2. Die Übertragung von Rechten und/oder Pflichten ist nur möglich, nachdem die Gegenpartei Jess Meubeldesign darüber informiert und die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Jess Meubeldesign eingeholt hat.

 

Artikel 22 Anwendbares Recht; zuständiges Gericht

  1. Auf alle Vereinbarungen zwischen der Gegenpartei und Jess Meubeldesign, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, wird niederländisches Recht angewendet. Der Wiener Kaufvertrag ist hiermit ausgeschlossen.
  2. Das Gericht am Geschäftssitz von Jess Meubeldesign ist ausschließlich für Streitfälle zwischen Parteien zuständig, es sei denn, das Gesetz schreibt anderes vor. Jess Meubeldesign hat das Recht, Streitigkeiten dem zuständigen Gericht vorzulegen.